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CTH 479.3

Citatio: S. Ünal (ed.), hethiter.net/: CTH 479.3 (TX 06.06.2017, TRde 06.06.2017)



§10''
80 -- Ferne[r] le[gt man ... ] die lappiya [ … ]
81 -- [A]m zweiten Tag br[ingt man … her(?)].
82 -- Man hält(?) [ ... die/den ... Männ]er den Tisch.
83 -- [ ... ] sie/es ebenso [ ... ]
84 -- Man schafft [ ... Bech]er Wein.
85 -- Vor dem/der [ ... ] hält man ein K[orb (und) … ] … mit Wein hin.
86 -- Zuerst aber [ ... ] die M[usiker... ]
87 -- Hinter[her aber] geht er [ ...Rind] (und) Schaf ihm zum amb[ašši]14 und keldi(-Opfer)/Wohlergehen .
88 -- Die Rinder (und) die Schafe aber von/mit [ ... ] und [ ... d]iesem Gott, soviel wie genannt (wird)15.
89 -- Wir beende[n] entsprechend nach jenen.16
Hier bricht KBo 8.91 Rs. ab.
Hier bricht KBo 42.103 ab.
Lesung und Ergänzung nach Trémouille M.-C. 2002b, 848.
Es handelt sich um das luwische Lehnwort ušantari(ya)-, das auch in Zusammenhang mit Rindern belegt ist.
Haas V. 1998c, 93, übersetzt "als ambašši-Brandopfer"; Strauß R. 2006a, 321,"als ambašši-(Opfer)" Siehe zu verschiedenen Übersetzungen Richter Th. 2012a, 20b-21a, "ein beweglicher Gegenstand", "Brandopfer", "Brandopferplatz" und "ein Gerät für Brand- bzw. Räucheropfer".
Vgl. HED 6, 96: „what number [is] named“.
Vgl. Miller J.L. 2004a, 515 A. 949: „we finish it according to those“.

Editio ultima: Textus 06.06.2017; Traductionis 06.06.2017